Inkassowirtschaft – die geschäftsmäßige Einziehung bzw. Beitreibung fälliger Forderungen

„Inkasso“ ist ein Begriff, unter dem die Beitreibung offener Forderungen bzw. einer Forderung, die nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wurde. Somit ist die Definition des Begriffs Inkasso klar: Er umschreibt die Einziehung von Forderungen beim Schuldner. Das kann der Gläubiger selbst vornehmen, ein Rechtsanwalt oder ein professionelles Inkassounternehmen. Als erstes wird beim Inkasso versucht, die Forderung auf dem außergerichtlichen Weg einzuziehen. Sollte das nicht gelingen, dann besteht der nächste Schritt aus der Beantragung eines Mahnbescheides, durch den das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Dies endet in der Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Inkasso – der korrekte Ablauf

Zahlt ein Schuldner trotz Mahnung seine offenen Forderungen nicht und reagiert darauf auch nicht, dann entsteht damit ein Inkassofall. Wird von dem gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, dann wird von diesem zuerst eine Prüfung durchgeführt. Im Anschluss erfolgt eine schriftliche Mahnung an den säumigen Zahler und der hat die Möglichkeit seine Einwände gegenüber der Forderung zu äußern. Sollte der Schuldner die Zahlung weiterhin verweigern, dann wird in der Folge ggf. ein gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid veranlasst. In einem nächsten Schritt besteht dann die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung sowie die Pfändung von verwertbarem Eigentum. Sollte der Schuldner sich dazu bereit erklären, seine Schulden auszugleichen, dann kann er mit dem Inkassounternehmen ggf. Ratenzahlungen vereinbaren oder eine Stundungs- und Vergleichsvereinbarung.

Allerdings kommen zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Mahnkosten auf den Schuldner auch noch die entstandenen Kosten des Inkassounternehmens sowie die der weiteren Betreibungsprozesse zu. Geregelt ist die Höhe der zu erstattenden Inkassokosten in § 4 Abs. 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz).

Die rechtlichen Grundlagen zum Inkasso

In Deutschland dürfen Inkassobüros lediglich dann als Inkassounternehmen handeln, wenn die Registrierungsvoraussetzungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorliegen. Den Inkassounternehmen ist es seit der Einführung des Gesetzes von Juli 2008 erlaubt, selbstständig Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu beantragen und Vollstreckungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Wird ein Inkassounternehmen von einem Gläubiger mit dem Einzug von offenen Forderungen beauftragt, dann läuft ab dem Zeitpunkt die Korrespondenz über den Dienstleister. Der Schuldner muss dann die offenen Zahlungen direkt an das Inkassounternehmen leisten.

Der Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner

Das Ziel einer Inkassofirma ist es, zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eine Einigung herbei zu führen. Fuer den gläubiger hat das den Vorteil, dass der die Forderungen an eine professionelle Firma abgibt und sich so auf sein Tagesgeschäft konzentrieren kann. Zudem wird dadurch verhindert, dass es durch die Zahlungsausfälle zu erhöhten Kosten für alle Kunden kommt.

Die verschiedenen Formen des Inkasso

Es muss unter zwei Arten des Verfahrens unterschieden werden:

Der Einzug der Forderung durch einen Auftrag oder eine Vollmacht

Der Gläubiger der offenen Rechnung erteilt dem Inkassounternehmen eine Vollmacht, damit dieses die Forderung einzieht. Der Beauftragte muss auf Verlangen des Schuldners diese Vollmacht vorlegen. Das Unternehmen bleibt in diesem Fall der rechtliche Eigentümer des offenen Postens und dadurch trägt das Unternehmen also der Gläubiger auch weiterhin das Risiko für den Ausfall der Forderung. Das Inkassobüro verlangt für den Forderungseinzug häufig Gebühren, die sich an der Höhe des offenen Postens orientieren, wobei diese vertraglich geregelt sind.

Die Abtretung der Forderung

Der Gläubiger verkauft die offene Forderung an das Inkassounternehmen oder tritt diese ab. Damit wird das Inkassobüro der Eigentümer der Forderung und übernimmt zugleich auch das Risiko des Forderungsausfalls. Diese Form des Forderungsinkassos wird auch als Zession bezeichnet. Oft wird bei der Forderungsabtretung versucht, die entstehenden Kosten dem Schuldner aufzuerlegen. Doch leider gibt es immer wieder Fälle, wo das Inkasso eine sehr übertriebene Kostenforderung aufstellt. Die Unternehmen, die das Forderungsmanagement Inkasso wählen, die sollten sich den Inkassopartner gewissenhaft aussuchen und die Kosten vertraglich vereinbaren.

Ein Schuldner, der eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhält, der kann die Schuld befreiende Zahlung nur noch an dieses leisten.

Inkasso ist es das letzte Mittel?

Es gibt fünf Eigenschaften, die bei einem Inkassounternehmen wichtig sind. Bei den ersten drei handelt es sich um Seriosität, Professionalität und Legalität. Direkt dahinter kommen Durchsetzungsstärke, zielorientiertes Handeln und Erfolg sowie ein imageschonendes sowie nachhaltiges Handeln.

Beim Inkasso handelt es sich nicht um das letzte Mittel, wenn auf eine gutes Inkasso gesetzt wird und frühzeitig eingegriffen wird. So kann das schlimmste für beide Seiten verhindert werden.

Wie sollte ein Schuldner mit einem Inkassoschreiben umgehen?

Nicht immer verbirgt sich hinter dem Begriff Inkasso Betrug und finstere Drohungen. Doch flattert ein Brief mit der Aufschrift „Inkasso“ ins Haus, dann sind viele Menschen zuerst verunsichert. Denn viele denken dabei gleich an die düsteren Geldeintreiber, die mit Drohungen die Schuldner zum zahlen bewegen wollen. Solche Methoden sind illegal und kommen außerhalb der TV-Formate nur eher selten vor.

Als Erstes ist es wichtig, dass überprüft wird, ob die Forderung berechtigt ist und ob man mit der Zahlung tatsächlich in Verzug ist. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Forderung so schnell wie möglich widersprochen werden und das per Einschreiben direkt ans Inkassounternehmen. Wer sich nicht sicher ist ob die Forderung berechtigt ist oder wenn das Inkassobüro nicht auf den Widerspruch reagiert, der sollte sich auf jeden Fall professionelle Hilfe holen.

Ebenfalls ist es wichtig, einen Blick auf die kosten zu werfen. Werden von dem Inkassounternehmen zu hohe Kosten verlangt, dann sollte ebenfalls widersprochen werden. Das beste ist es, eine Begründung zu verlangen und einen genauen Nachweis der Kosten, wenn Punkte wie „Adressermittlung“ auftauchen.

Hinweis zu Inkassokosten:

Bei den Kosten für Inkasso werden die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Gebühren als angemessen betrachtet. Bei einer überfälligen Rechnung bis 500 Euro ist demnach davon auszugehen, dass nicht mehr als 58,50 Euro verlangt werden dürfen. Danach steigen die Gebühren und für eine offene Forderung von 1000 Euro dürfte beim Inkasso eine Gebühr von 104 Euro verlangt werden. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer und eine Auslagenpauschale, die jedoch nicht mehr als 20 % der Gebühr, jedoch nicht mehr als 20 Euro betragen darf.

Wichtig ist, wenn die Forderung des Inkassounternehmens berechtigt ist, weil eine Rechnung vergessen wurde und die Inkassokosten sind angemessen, dann sollte die Forderung so schnell wie möglich beglichen werden. Ansonsten drohen weitere Kosten in Folge des drohenden Mahnverfahrens.

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